Hausverwaltungen in Deutschland tragen die Verantwortung für die Energieversorgung von Mietparteien, Gemeinschaftsanlagen und WEG-Objekten — und zahlen dabei häufig deutlich zu viel. Viele Liegenschaften befinden sich noch immer in teuren Grundversorgungstarifen, obwohl günstigere Alternativen seit Jahren verfügbar sind. Das Einsparpotenzial ist erheblich: Für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus lassen sich durch gezielte Maßnahmen bis zu 30 % der jährlichen Strom- und Gaskosten einsparen — ohne bauliche Eingriffe und ohne monatelange Verwaltungsarbeit. Dieser Artikel zeigt, wie Hausverwaltungen konkret vorgehen können.
Warum zahlen Hausverwaltungen zu viel für Strom und Gas?
Viele Hausverwaltungen zahlen zu viel, weil verwaltete Objekte nach Ablauf eines Vertrags automatisch in die teure Grundversorgung fallen — und dort dauerhaft verbleiben, solange kein aktiver Wechsel erfolgt. Grundversorgungstarife sind gesetzlich als kurzfristige Auffanglösung konzipiert, nicht als wirtschaftliche Daueroption. Sie liegen typischerweise 20 bis 40 % über den günstigsten Marktangeboten.
- Fehlender Marktüberblick: Ohne strukturierten Vergleich bleibt das Objekt im teuersten Tarif — oft über Jahre.
- Aufwand als Barriere: Viele Verwalter scheuen den Wechselprozess, obwohl er mit externer Unterstützung in wenigen Werktagen erledigt ist.
- Bündelungseffekte bleiben ungenutzt: Mehrere Liegenschaften können gemeinsam ausgeschrieben werden — ein Hebel, den Einzelkunden nie haben und der die Verhandlungsposition deutlich stärkt.
- Gemeinschaftsanlagen werden übersehen: Allgemeinstrom für Treppenhaus, Aufzug und Außenbeleuchtung wird seltener optimiert als Haushaltsstrom, obwohl er vollständig im Verantwortungsbereich der Verwaltung liegt.
Welche Maßnahmen senken Energiekosten am schnellsten?
Die drei wirkungsvollsten Maßnahmen für Hausverwaltungen sind der Wechsel in einen günstigeren Strom- oder Gastarif, die Bündelung mehrerer Objekte bei der Ausschreibung und ein einfaches Verbrauchsmonitoring für Gemeinschaftsanlagen. Alle drei lassen sich ohne Investitionen umsetzen.
- Tarifwechsel Strom & Gas: Für jeden Zähler — Gemeinschaftsstrom, Heizungsanlage, Aufzug — kann ein eigener günstiger Tarif abgeschlossen werden. Bei Objekten, die seit zwei oder mehr Jahren in der Grundversorgung sind, ist die Einsparung besonders groß. Ein einfaches Kündigungsschreiben genügt für den Start.
- Bündelausschreibung mehrerer Objekte: Wer fünf oder mehr Liegenschaften gleichzeitig ausschreibt, erhält Konditionen nahe dem Einkaufspreis an der Strombörse — Konditionen, die einem Einzelkunden nie angeboten werden. Unabhängige Energieberater können diese Bündelung ohne Interessenkonflikt koordinieren.
- Verbrauchsmonitoring Gemeinschaftsanlagen: Treppenhausbeleuchtung, Aufzug und Heizungspumpe verursachen oft unbemerkt hohe Kosten. Ein jährlicher Vergleich der Zählerstandsdaten deckt Einsparpotenziale auf, ohne dass technische Umbaumaßnahmen nötig sind. LED-Umrüstung und zeitgesteuerte Schaltungen können zusätzlich den Verbrauch senken.
Tarifwechsel für Mietobjekte – Was müssen Verwalter rechtlich beachten?
Ein Tarifwechsel bei verwalteten Liegenschaften ist rechtlich möglich, erfordert aber je nach Rechtsform der Liegenschaft eine klare Vollmacht oder einen WEG-Beschluss. Die entscheidende Unterscheidung: Allgemeinstrom (Gemeinschaftsanlagen) liegt im Verantwortungsbereich der Verwaltung — Mieterstrom nicht.
Bei WEG-Objekten muss die Eigentümerversammlung einen Beschluss fassen, der den Verwalter zum Wechsel des Energievertrags für Gemeinschaftsanlagen bevollmächtigt. Bei Miethäusern und Einzeleigentum reicht in der Regel die bestehende Verwaltungsvollmacht aus.
- WEG-Objekte: Beschluss in der Eigentümerversammlung einholen, Vollmacht schriftlich dokumentieren — danach kann der Verwalter eigenständig handeln.
- Miethäuser (Einzeleigentümer): Verwalter wechselt den Allgemeinstrom-Tarif im Rahmen seiner Verwaltungsvollmacht — Mieter sind nicht betroffen.
- Mieterstrom: Ein komplexes Thema mit eigenem Rechtsrahmen (§ 42a EnWG). Bei Interesse empfiehlt sich eine separate unabhängige Beratung.
Mieter-Stromverträge bleiben von einem Wechsel des Allgemeinstroms in jedem Fall unberührt. Allgemeinstrom und Haushaltsstrom laufen über getrennte Zähler — ein Wechsel auf der Verwaltungsseite hat keine Auswirkungen auf die Mietparteien.
Rechenbeispiel – Wie viel spart eine Hausverwaltung konkret?
Ein Rechenbeispiel auf Basis realistischer Marktpreise zeigt das Einsparpotenzial für ein typisches Mehrfamilienhaus. Die Zahlen beziehen sich ausschließlich auf den Allgemeinstrom — der Haushaltsstrom der Mietparteien ist hier nicht eingerechnet.
Objekt: 10-Parteien-Haus, Gemeinschaftsstrom für Treppenhaus, Aufzug und Außenbeleuchtung (Jahresverbrauch: 8.000 kWh)
| Position | Grundversorgung | Optimierter Tarif | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Arbeitspreis Strom | 42,0 ct/kWh | 32,0 ct/kWh | 10 ct/kWh |
| Jahresverbrauch | 8.000 kWh | 8.000 kWh | — |
| Jahreskosten brutto | 3.360 € | 2.560 € | 800 €/Jahr |
Bei fünf Liegenschaften mit ähnlichem Verbrauchsprofil summiert sich die Einsparung auf bis zu 4.000 € pro Jahr — allein durch den Wechsel des Allgemeinstroms, ohne eine einzige Baumaßnahme. Hinzu kommt der Zeitaufwand für die Verwaltung sinkender Nebenkostenabrechnungen.
FAQ – Häufige Fragen zur Energieoptimierung in der Hausverwaltung
Wie können Hausverwaltungen Energiekosten für ihre Liegenschaften senken?
Hausverwaltungen können Energiekosten am effektivsten senken, indem sie aktiv aus der Grundversorgung wechseln, mehrere Objekte gemeinsam ausschreiben und einen unabhängigen Berater hinzuziehen. Ein Wechsel für den Allgemeinstrom ist ohne bauliche Maßnahmen innerhalb weniger Wochen umsetzbar. Das Einsparpotenzial liegt je nach Objekt zwischen 15 und 30 % der bisherigen Energiekosten.
- Mehrere Liegenschaften für bessere Konditionen bündeln
- Tarife mindestens einmal jährlich vergleichen lassen
- Gemeinschaftsanlagen separat vom Mieterstrom optimieren
Lohnt sich ein Tarifwechsel bei Strom und Gas für Mietobjekte?
Ein Tarifwechsel lohnt sich fast immer, wenn das Objekt noch in der Grundversorgung ist oder der bestehende Vertrag seit mehr als 12 Monaten nicht überprüft wurde. Rechenbeispiele zeigen Einsparungen von 500 bis über 1.000 Euro pro Jahr für ein Mehrfamilienhaus. Der Aufwand für den Wechsel ist gering, wenn ein unabhängiger Berater die Koordination übernimmt — für die Hausverwaltung entsteht kaum Mehraufwand.
Was muss eine Hausverwaltung beim Stromvertrag für Gemeinschaftsanlagen beachten?
Bei WEG-Objekten ist ein Eigentümerbeschluss erforderlich, bevor der Verwalter den Energievertrag für Gemeinschaftsanlagen wechselt. Bei Miethäusern reicht die bestehende Verwaltungsvollmacht. In beiden Fällen gilt: Mieter-Stromverträge bleiben unberührt, da es sich beim Allgemeinstrom um einen separaten Zähler handelt.